Juso-Hochschulgruppe an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Satzung
(beschlossen am 03.10.2014, geändert am 05.12.2016, erneut geändert am 19.04.2021, erneut geändert 2.12.2022)
Präambel
Die Mitglieder der Juso-Hochschulgruppe an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bekennen sich zu ihrer Tradition als Teil der internationalen sozialdemokratischen und sozialistischen
Bewegung. Sie verpflichten sich den Zielen des Demokratischen Sozialismus und kämpfen für eine freie Gesellschaftsordnung, die eine Selbstbestimmung des Menschen ermöglichen soll. Dieser Kampf
soll sie mit den weltweiten Bestrebungen für Freiheit, Gerechtigkeit, Feminismus, Solidarität und den Prinzipien der Nachhaltigkeit verbinden. Die Hochschule ist der Ort, an dem Menschen nicht
nur ausgebildet werden, sondern auch eine grundlegende Bildung erhalten sollen; dazu zählt auch politische Bildung. Aus diesen Zielen und Überzeugungen leitet die Juso-Hochschulgruppe ihren
Auftrag ab, sich auf diesem Gebiet zu engagieren und ihnen in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen.
§ 1 Allgemeines
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Die Juso-Hochschulgruppe an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist eine den Grundsätzen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) verpflichtete politische Gruppierung und eine
Projektgruppe im Sinne des Organisationsstatuts der SPD und Mitglied im Landes- und Bundesverband der Juso-Hochschulgruppen, durch welche sie vertreten wird.
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1Durch ihre Arbeit will
die Juso-Hochschulgruppe Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur politischen Teilhabe anregen. 2Die Studierenden sollen in den Gremien der
Universität durch uns vertreten werden.
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Ziel ist es, durch Information und Diskussion sozialdemokratische Vorstellungen auf Universitätsebene zu vermitteln und damit den Werten des demokratischen Sozialismus im Sinne einer sozialen
Demokratie auch allgemein Öffentlichkeit, Verständnis und Unterstützung zu verschaffen.
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Der Sitz der Juso-Hochschulgruppe ist an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.
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FINTA* im Sinne dieser Satzung meint Frauen, Inter Menschen, Nichtbinäre Menschen, Trans Menschen und Agender Menschen.
§ 2 Mitgliedschaft
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Die Juso-Hochschulgruppe steht allen Studierenden und Promotionsstudierenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz offen.
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Mitglied der Juso-Hochschulgruppe kann jede*r Studierende der Universität Mainz werden, der*die sich den Werten und Zielen der Juso-Hochschulgruppe verbunden fühlt und bei mindestens einer
Sitzung zuvor - protokollarisch festgehalten - anwesend war.
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An der Universität Mainz eingeschriebene SPD-Mitglieder/Juso-Unterstützer*innen sind automatisch Mitglied der Juso-Hochschulgruppe Mainz.
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Alle Mitglieder haben Stimmrecht.
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Eine Mitgliedschaft in einer anderen politischen Hochschulgruppe an der Johannes Gutenberg-Universität beziehungsweise einer politischen Organisation, deren Ziele und Grundsätze mit denen der
Juso-HSG unvereinbar sind, schließt eine Mitgliedschaft in der Juso-Hochschulgruppe aus.
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1Eine Kandidatur für eine
konkurrierende Liste, politische Hochschulgruppe oder Vereinigung ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus der Juso-HSG. 2Der Person wird ein Rücktritt von allen durch
die Juso-HSG erworbenen Ämtern nahegelegt. 3Über Ausnahmen entscheidet die Hochschulgruppe.
§ 2a Ehrenmitgliedschaft
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Die Juso-Hochschulgruppe kann Mitglieder, die sich um diese oder um die Studierendenschaft im Rahmen eines durch die Juso-Hochschulgruppe vergebenen Mandates verdient gemacht haben, die
Ehrenmitgliedschaft verleihen.
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1Die Ehrenmitgliedschaft
kann nur im Rahmen einer Vollversammlung beschlossen werden. 2Dazu muss zuvor fristgerecht spätestens drei
Tage vor Vollversammlung bei den Sprecher*innen ein Antrag zur Abstimmung über die Ernennung einer Person zum Ehrenmitglied eingereicht werden.
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1Die Ehrenmitgliedschaft
ist von einer Mitgliedschaft in der Juso-Hochschulgruppe nach § 2 unabhängig. 2Den ausgezeichneten Personen entstehen hieraus
keine besonderen Rechte oder Pflichten.
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Über den Entzug einer Ehrenmitgliedschaft kann auf einer Vollversammlung entschieden werden, sofern das Ansehen der Juso-Hochschulgruppe durch die ausgezeichnete Person in besonderer Weise
gefährdet ist.
§ 2b Gender- und Sonderplena
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Gender- und Sonderplena können von allen Mitgliedern der HSG zu jedem Zeitpunkt der Sitzung anonym beantragt werden. Die Einberufung erfolgt durch die Redeleitung.
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Ziel der Plena ist es, einen persönlichen Austausch in einem geschützten Raum zu bieten und Vorfälle von Sexismus, Rassismus, usw. zu besprechen.
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Für die Dauer des jeweiligen Plenums wird eine separate Redeleitung gewählt.
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1Während der Gender- und
Sonderplena dürfen keine inhaltlichen Themen besprochen werden. 2Inhalte der Plena sollen die Diskussionskultur
und der Umgang miteinander innerhalb der Juso-HSG sein.
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Das Sonderplenum findet mit allen anwesenden Personen im Sitzungsraum statt.
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1Bei einem Genderplenum
werden männliche Personen und FINTA* räumlich voneinander getrennt. 2Die Zuteilung der Räumlichkeiten übernehmen die
Sprecher*innen oder die Rede- und Sitzungsleitung.
§ 3 Gruppensitzungen
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Die Sitzungen der Juso-Hochschulgruppe sollen während der Vorlesungszeit mindestens einmal im Monat stattfinden.
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Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.
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Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.
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Jede vierte Sitzung, mindestens jedoch eine während der Vorlesungszeit, soll vormittags oder nachmittags an einem Wochenende an einem kindgerechten Ort stattfinden.
§ 4 Vollversammlung
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Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Juso-Hochschulgruppe.
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Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Juso-Hochschulgruppe.
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1Die Vollversammlung
findet innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit statt. 2Sie ist unter Angabe einer vorläufigen
Tagesordnung eine Woche vorher einzuladen. 3Auf Bitten eines kinderbetreuenden Mitglieds
muss versucht werden, für die Dauer der ordentlichen Vollversammlung eine Kinderbetreuung anzubieten. 4In der Einladung nach Satz 2 muss auf diese
Möglichkeit hingewiesen werden.
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1Außerordentliche
Vollversammlungen sind jederzeit unter Wahrung einer Frist von einer Woche möglich und werden durch die Sprecher*innen einberufen. 2Auf gemeinsamen Antrag von mindestens fünf
Mitgliedern ist ebenfalls eine außerordentliche Vollversammlung einzuberufen. 3Dieser Antrag erfolgt schriftlich an die
Sprecher*innen der Juso-Hochschulgruppe. 4Die Sprecher*innen haben daraufhin spätestens
sieben Tage nach Eingang des Antrages zur außerordentlichen Vollversammlung einzuladen.
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Die Vollversammlung hat folgende Aufgaben:
1. Entgegennahme der Rechenschaftsberichte
2. Entlastung des Vorstandes
3. Satzungsänderungen
4. Wahl der Organisationsstruktur
5. Wahl von mindestens zwei und maximal fünf Revisor*innen
6. Wahl der Listen für die Wahlen zu den Gremien der akademischen und studentischen
Selbstverwaltung
7. Beschlussfassung von Anträgen
8. Vergabe der Ehrenmitgliedschaft gemäß §2a.
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Die Satzung und Satzungsänderungen werden durch die Vollversammlung beschlossen und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
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Änderungsanträge zu dieser Satzung sind bis spätestens drei Tage vor der betreffenden Vollversammlung bei den Sprecher*innen einzureichen.
§ 5 Wahlen
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Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen sind gültige Stimmen. Näheres regeln §§ 7, 8 der Wahlordnung der SPD.
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Die Aufstellung der Listen für die Wahlen zu den Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung erfolgt alternierend; eine Frau, ein Mann, beginnend mit dem Spitzenkandidaten oder
der Spitzenkandidatin.
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Im Übrigen gilt die Wahlordnung der SPD.
§ 6 Organisationsstruktur
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Die Sprecher*innen bestehen aus: a. einer von der Versammlung festgelegten Anzahl von Sprecher*innen (höchstens drei), b. der*dem Rechenknecht*in, c. mindestens zwei und maximal drei Personen für
Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
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Die Organisationsstruktur wird durch die Vollversammlung der Juso-Hochschulgruppe für eine Amtszeit
von einer ordentlichen Vollversammlung zur nächsten ordentlichen Vollversammlung gewählt.
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In der Organisationsstruktur soll eine FINTA*-Quote von mindestens 40% eingehalten werden. 2Der Prozentsatz an Männern soll nicht höher als 60
sein. 3Sollte die
Organisationsstruktur aus einer ungeraden Zahl bestehen, so entscheidet die Vollversammlung darüber, ob die nach oben gerundeter Mehrheit weiblich oder männlich sein darf. 4 Soweit möglich ist das
Sprecher*innen-Team jedoch mit mindestens einer FINTA*-Person zu besetzen.
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Der*die Sprecher*innen vertritt/vertreten die Juso-Hochschulgruppe nach außen und innen.
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Der*die Rechenknecht*in übernimmt die Verwaltung der finanziellen Geschäfte der HSG und unterstützt die Hochschulgruppenmitglieder beim Einreichen von Rechnungen bei den jeweiligen Stellen.
§ 7 Räume und Mittel
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1Mit den Mitteln,
Räumlichkeiten und dem Inventar ist sorgsam umzugehen. 2Es ist eine Inventarliste zu führen.
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Mittel, Räumlichkeiten und Inventar sind durch das Sprecher*innen-Team zu vergeben, besonders Schlüssel sind nach Beschluss einer Hochschulgruppensitzung und nach Abwägung der Zweckmäßigkeit auf
Antrag eines einzelnen Mitglieds ggf. neu zu verteilen.
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Beschlüsse zu Mitteln, Räumlichkeiten und Inventar sind eindeutig und schriftlich durch den Vorstand zu dokumentieren.
§ 8 Schlussbestimmungen
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1Diese Satzung und die
dazugehörige Geschäftsordnung gelten in erster Linie. 2Nicht in dieser Satzung oder Geschäftsordnung
aufgeführte Punkte werden auf der nächsten ordentlichen Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt und eine entsprechende Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderung erarbeitet.
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1Im Übrigen gelten das
Statut der SPD und die Richtlinien für Arbeitsgemeinschaften in der SPD. 2Auf der aktuellen Sitzung wird mit einer
einfachen Mehrheit darüber entschieden, wie weiter verfahren werden soll. 3Diese Entscheidung gilt für die Länge der
betroffenen Sitzung.
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Diese Satzung tritt mit ihren Änderungen durch Beschluss der Vollversammlung am 05. Dezember 2022 in Kraft.